Aktuelle Entwicklungen im EU-Beihilferecht
1. Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
2. Klarstellungen zur Förderung von Tourismusorganisationen

Europa

1. Die EU-Kommission hat ihre Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung um Bereiche erweitert, für die keine vorherige Notifizierung bei der Kommission erforderlich ist. Dies sind bestimmte Beihilfen für Häfen, Flughäfen, Kultur, Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen und Gebiete in äußerster Randlage der EU. Damit folgt die Kommission im Beihilferecht erneut ihrem Grundsatz, sich auf die großen Fragen zu konzentrieren und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung auszuzeichnen. Die Kommission hat dabei auch einigen kommunalen Forderungen aus der vorangegangenen Konsultation entsprochen.

2. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dem Deutschen Landkreistag für die Finanzierung öffentlicher Tourismusorganisationen beihilferechtliche Klarstellungen durch die Kommission übermittelt. Erfreulich ist insbesondere, dass die Kommission etliche Aktivitäten in diesem Bereich bereits tatbestandlich als beihilfefrei einstuft.

LKT Rundschreiben Nr. 303/2017 [PDF-Dokument: 66 kB]

02.06.2017